05.03.06.15 (Bayern) Instandhaltung von elektrischen/elektronischen Anlagen 2
- Laufende Nr
- 240
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.06
- SYS_4
- 05.03.06.15
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelbau und Instandhaltung
- ERAAA
- Instandhaltung von elektrischen/elektronischen Anlagen 2
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 9
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Aufgabe umfasst das Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an elektrischen/elektronischen Anlagen der Haus- und Betriebstechnik nach Wartungsplänen bzw. nach Bedarf, sowie Fehler- und Störungsanalyse anhand der Meldungen aus der Fertigung und die Behebung der Störungen. Hierzu gehört Fehler und Störungen an elektrischen/elektronischen Anlagen analysieren und anhand der Meldungen aus der Fertigung Schadensumfang beurteilen, Reparatur- bzw. Austauschumfänge festlegen. Reparaturen durchführen. Darüber hinaus mit dem Fachbereich/betrieblichen Auftraggeber Ablaufoptimierungen (z. B. Schwachstellenanalyse mit Hilfe von Diagnosesystemen) beraten und nach Abstimmung umsetzen. Des weiteren Durchführen von Montagearbeiten nach Plänen, Zeichnungen und Anweisungen. Ggf. Montageablauf festlegen. Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen.
BBG
Die Ausführung der Reparatur- und Wartungs- und Montagearbeiten erfordert in der Regel eine mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. Energieelektroniker/-in). Aufgrund der Aufgabenstellung sind zur Analyse und Beurteilung von Schadensumfängen und zur Durchführung von Reparaturen erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten in Aufbau und Funktion der unterschiedlichen elektrischen/elektronischen Anlagen der Haus- und Betriebstechnik erforderlich, die durch eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung ggf. begleitend mit fachspezifischer Fortbildung (wie z. B. Steuerungskurse) erworben werden.